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   BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21   

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https://dejure.org/2023,21638
BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21 (https://dejure.org/2023,21638)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.2023 - 4 CN 10.21 (https://dejure.org/2023,21638)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - 4 CN 10.21 (https://dejure.org/2023,21638)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung

  • doev.de PDF

    Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 4
    Verbot der wesentlichen Beeinträchtigung der Nahversorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich eines Vorhabens; Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes auf dem Gebiet der Nachbargemeinde; Anpassen eines Bebauungsplans an das Zentralitätsgebot als Ziel der ...

  • datenbank.nwb.de

    Beeinträchtigungsverbot als Ziel der Raumordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbot der Beeinträchtigung der Nahversorgung ist als Ziel der Raumordnung unzulässig!

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beeinträchtigungsverbot - als Ziel der Raumordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 1766
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Ob eine raumordnerische Vorgabe die Qualität eines Ziels hat, hängt nicht von ihrer Bezeichnung ab, sondern richtet sich nach ihrem materiellen Gehalt (BVerwG, Urteile vom 18. September 2003 - 4 CN 20.02 - BVerwGE 119, 54 und vom 10. November 2022 - 4 A 15.20 - NVwZ 2023, 678 Rn. 52).

    Denn eine landesplanerische Aussage mit einer solchen Struktur kann ein Ziel der Raumordnung sein, wenn der Planungsträger neben den Regel- auch die Ausnahmevoraussetzungen mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit oder doch wenigstens Bestimmbarkeit selbst festlegt (BVerwG, Urteil vom 18. September 2003 - 4 CN 20.02 - BVerwGE 119, 54 ).

  • BVerwG, 10.11.2011 - 4 CN 9.10

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020; Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Denn in diesem Fall schränkt das Verbot ebenso die gemeindliche Planungshoheit ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2011 - 4 CN 9.10 - BVerwGE 141, 144 Rn. 12), ohne sich auf eine auf raumordnerischen Erwägungen beruhende und abschließende Abwägung stützen zu können.
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Bei der Abgrenzung der Raumordnung vom Städtebaurecht ist zu berücksichtigen, welche Organe oder Stellen über die besten Voraussetzungen für eine möglichst sachgerechte Entscheidung verfügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1282/11 - BVerfGE 139, 321 Rn. 125).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Es kommt auf den Koordinierungsbedarf an, den etwa ein konkretes Vorhaben im Hinblick auf überörtliche und damit raumbedeutsame Belange auslöst (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2003 - 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 ).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Sie schützen zentrale Versorgungsbereiche und damit bestimmte oder jedenfalls bestimmbare Gebiete, die eine raumordnerisch erwünschte Struktur bilden (vgl. ERP, Begründung zu Nr. 1.7.2.4 , S. 41 mit dem Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307).
  • VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau eines Verbrauchermarktes unter

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Ein Antrag auf Eilrechtsschutz blieb erfolglos (VG Karlsruhe, Beschluss vom 6. März 2020 - 12 K 5237/19 - juris).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Die Raumordnung hat im Interesse der räumlichen Gesamtentwicklung alle auftretenden Nutzungsansprüche an den Raum und alle raumbedeutsamen Belange zu koordinieren und in diesem Zusammenhang unter anderem verbindliche Vorgaben für nachgeordnete Planungsstufen zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 ).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Sie ist übergeordnet, weil sie überörtliche Planung ist und weil sie vielfältige Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 7 ROG; BVerfG, Gutachten vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 - BVerfGE 3, 407 ).
  • BVerwG, 09.11.2016 - 4 C 1.16

    Abstellen von Einkaufswagen; Einkaufswagen; Einzelhandelsbetrieb; Gebäude;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Der geplante Lebensmitteleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von 1 200 m² ist ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 und vom 9. November 2016 - 4 C 1.16 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 220 Rn. 10 f.) und damit ein Einzelhandelsgroßprojekt.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 23.05.2023 - 4 CN 10.21
    Der geplante Lebensmitteleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von 1 200 m² ist ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 und vom 9. November 2016 - 4 C 1.16 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 220 Rn. 10 f.) und damit ein Einzelhandelsgroßprojekt.
  • BVerwG, 10.11.2022 - 4 A 15.20

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Metelen und Wettringen

  • BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 4.22

    Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft

    Schon durch die selbst gewählte, wenn auch für die rechtliche Bewertung nicht bindende (siehe zum Ziel zuletzt BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2023 - 4 CN 10.21 - NVwZ 2023, 1766 Rn. 11), Einordnung als Grundsatz (§ 7 Abs. 1 Satz 4 ROG) gibt der Plangeber zu erkennen, dass er diesen Anspruch nicht verfolgt.
  • BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 6.22

    Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft

    Schon durch die selbst gewählte, wenn auch für die rechtliche Bewertung nicht bindende (siehe zum Ziel zuletzt BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2023 - 4 CN 10.21 - NVwZ 2023, 1766 Rn. 11), Einordnung als Grundsatz (§ 7 Abs. 1 Satz 4 ROG) gibt der Plangeber zu erkennen, dass er diesen Anspruch nicht verfolgt.
  • BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 5.22

    Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft

    Schon durch die selbst gewählte, wenn auch für die rechtliche Bewertung nicht bindende (siehe zum Ziel zuletzt BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2023 - 4 CN 10.21 - NVwZ 2023, 1766 Rn. 11), Einordnung als Grundsatz (§ 7 Abs. 1 Satz 4 ROG) gibt der Plangeber zu erkennen, dass er diesen Anspruch nicht verfolgt.
  • BVerwG, 09.11.2023 - 4 CN 2.22

    Regionaler Grünzug als Ziel der Raumordnung

    Ob eine raumordnerische Vorgabe Zielqualität hat, hängt nicht allein von der Bezeichnung im Raumordnungsplan ab, sondern richtet sich nach dem materiellen Gehalt der Planaussage selbst (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2023 âEURŒ- 4 CN 10.21 - BauR 2023, 1905 m. w. N.).
  • VG Berlin, 19.10.2023 - 26 K 274.16
    Denn im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 267 AEUV gibt der Gerichtshof den einzelnen Gerichten die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 -, NVwZ 2023, 1766 [1768 Rn. 30]).
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